Beschützerin des Waldes und seiner Bewohner
Werter Herr Ströhle
Für die Nutzung Wäratza wurde keine Naturverträglichkeitsabschätzung vorgenommen, wie eine solche landesweit in Natura 2000 Gebieten im Falle einer forstlichen Nutzung( kein Projekt, keine Nutzungsänderung) nicht durchgeführt wird. Lediglich in jüngster Vergangenheit werden Nutzungseingriffe dem Naturschutzbeauftragten zur Kenntnis gebracht, der die zu erwartenden Eingriffe auf Konformität mit einem allenfalls vorliegenden Waldfachplan oder Managementplan sowie den Behandlungsvorschlägen im Biotopinventar prüft und bei Bedarf im Einvernehmen mit dem betroffenen Waldeigentümer Änderungen beim Nutzungseingriff erwirken könnte.( insbesondere zeitliche Normierungen) Bei der Steuerung der Waldbewirtschaftungseingriffe durch die Behörde kommen primär die forstrechtlichen Bestimmungen zum Tragen .
In der Sache darf ich auf die Bestimmungen gemäß § 15 Naturschutzverordnung verweisen:
Eine allfällige Bewilligungspflicht nach den Bestimmungen des GNU ergibt sich in Form einer Verträglichkeitsabschätzung/Verträglichkeitsprüfung/Bewilligung gemäß § 15 Naturschutzverordnung. Verfahren dieser Art sind dann durchzuführen, wenn nicht auszuschließen ist, dass Pläne und Projekte ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen vermögen.
Unter Projekten sind dabei Vorhaben zur Errichtung und Änderung von Anlagen sowie zur Änderung von Nutzungen zu subsumieren.
Unter Plänen sind Unterlagen über Vorhaben betreffend die Nutzung von Flächen oder die Situierung von Einrichtungen zusammengefasst. Nicht erfasst sind davon Pläne im Zuständigkeitsbereich des Bundes und auf Grund des Raumplanungsgesetzes.
Der Waldbewirtschaftungseingriff Wäratza ist darunter nicht subsumiert
MfG Karl Studer
Danke Herr Studer für die Auskunft.
Ich bitte Sie ergänzend dazu die Frage zu beantworten, ob bei dieser Waldnutzung eine Naturverträglichkeitsabschätzung / Prüfung stattgefunden hat. Falls Ja, mit welchem Ergebnis bzw. auf welcher Grundlage wurde sie erstellt. Falls nein, warum nicht.
Mfg Franz Ströhle
Werter Herr Mag Ströhle
Seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird zu Ihrer Anfrage Stellung genommen wie folgt:
Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um die Waldnutzung Wäratza im Gemeindegebiet von Dalaas (Schutzwaldbereich im Natura 2000 Gebiet Klostertaler Bergwälder). Diese Waldnutzung erfolgte auf der Basis der im Herbst 2010 ergangenen Fällungsbescheide, die eine berechnete Holzmenge von insgesamt 305 fm umfassten. Die Holzauszeige wurde durch den Leiter der Forstabteilung durchgeführt.
Bei der Umsetzung des Projektes wurden dann insgesamt 325 fm reguläre Nutzung getätigt. Das Holz wurde über eine Seillinie von ca 550 lfm abtransportiert.
Der Vollständigkeit halber wird hier noch festgehalten, dass in unmittelbarer Nachbarschaft vor Durchführung des Nutzungseingriffes zusätzlich 147 fm Schadholz infolge Schneebruch ( 76 fm) und Borkenkäferbefall (71 fm) angefallen sind und deren Aufarbeitung und Nutzung sowohl aus Forstschutzaspekten notwendig als auch aus wirtschaftlichen Gründen opportun war. Weiteres Holz in der Größenordnung von ca 20 fm wurde im Frühjahr 2011 geschlägert, welches als querliegendes Holz zur Schneedruckstabilisierung und Kadaververjüng in der zur Verjüngung anstehenden Fläche verbleibt.
Die Schlagfläche wurde von den Waldeigentümern zur Komplettierung der sich gut entwickelnden Laubholznaturverjüngung( Bah, Bu) mit 250 Fichtenpflanzen im Schutz der Stöcke und querliegenden Hölzer bepflanzt. Die Verjüngung wird verwittert. Vom Verbiss durch Schalenwild ist insbesondere der Bergahorn untragbar betroffen
In Sachen Förderung darf ich Sie an die Abt Vc beim Abt der Landesregierung verweisen
MfG Karl Studer
Sehr geehrter Herr DI Studer,
ich bitte um Auskunft über die Holzschlägerungen im Natura 2000 Gebiet >Wäratza< im Gemeindegebiet Dalaas / Wald.
In welchem Jahr wurden die Schlägerungen durchgeführt, was war die genehmigte Holzmenge laut Bescheid, was war die tatsächlich geschlagene Holzmenge in fm, welche Förderungen wurden dafür gewährt.
Um Missverständnissen vorzubeugen schicke ich Ihnen die Fotos vom Holzschlag mit.
Besten Dank im voraus.
Mfg. Franz Ströhle